Anforderungen an das Impressum eines Online-Anbieters
Für in Deutschland ansässige Online-Casinos oder Informationsportale ist ein rechtskonformes Impressum nicht nur eine formale Anforderung, sondern eine grundlegende Verpflichtung. Es dient der Transparenz und ermöglicht Nutzern, den Anbieter eindeutig zu identifizieren. Die folgenden Angaben sind dabei unerlässlich und bieten eine Orientierung für die Gestaltung eines vollständigen Impressums.
Identifikation des Anbieters
Der erste Schritt zur Herstellung von Transparenz ist die klare Nennung des Unternehmens hinter dem Angebot. Dies umfasst den vollständigen Firmennamen sowie die jeweilige Rechtsform.
- <b>Firmenname:</b> Der vollständige und korrekte Name des Unternehmens, zum Beispiel „Muster Gaming GmbH“.
- <b>Rechtsform:</b> Die genaue Angabe der Rechtsform, wie „GmbH“, „AG“ oder „Einzelunternehmen“.
Kontaktdaten und Vertretung
Eine lückenlose Kontaktmöglichkeit ist essenziell. Nutzer müssen wissen, an wen sie sich wenden können und wie sie den Anbieter erreichen.
- <b>Anschrift:</b> Die vollständige ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, zum Beispiel „Musterstraße 123, 12345 Musterstadt, Deutschland“.
- <b>Vertretungsberechtigter:</b> Der Name der Person, die das Unternehmen rechtlich vertritt, etwa „Geschäftsführer Max Mustermann“.
- <b>Kontaktwege:</b> Eine gültige E-Mail-Adresse (z.B. „info@mustergaming.de“) sowie optional eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular.
Register- und Aufsichtsdaten
Weitere Angaben schaffen Rechtssicherheit und zeigen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß registriert und gegebenenfalls reguliert ist.
- <b>Registergericht und Registernummer:</b> Das zuständige Handelsregister und die zugehörige Nummer, zum Beispiel „Amtsgericht Musterstadt, HRB 123456“.
- <b>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):</b> Falls vorhanden, die USt-IdNr., wie „DE123456789“.
- <b>Zuständige Aufsichtsbehörde:</b> Bei Glücksspielanbietern die Nennung der zuständigen Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörde, beispielsweise „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)“ mit deren Kontaktdaten.